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Landesverrat und andere Fragen

Wir brauchen mehr Debatten

Vorneweg: Dieser Artikel wird streckenweise zynisch, und das mit Absicht. Er wird einige Sachverhalte unzulässig vereinfachen. Aber er wird auch viele Fragen stellen, die wichtig für die Debatte sind und so zu selten gestellt werden – weil sie auch tiefer gehen als es die aktuell sehr machtpolitische Debatte tut.

Satirisch überspitzt und sachlich nicht ganz korrekt könnte man die Ereignisse der letzten Wochen so zusammenfassen: Generalbundesanwalt Range ermittelt gegen die, die anprangern, dass er seine Ermittlungen gegen die Überwachung durch Geheimdienste aus Mangel an Beweisen eingestellt hat, weil sie Beweise für eben jene Überwachung veröffentlicht haben. Jener Generalbundesanwalt, dessen Kompetenz nach lustigen Versprechern in Aussagen dazu, dass keine Hinweise zu einer Überwachung durch Dienste wie die „NASA“ im „sogenannten SNA-Komplex“ vorlägen, von seiner Fachaufsicht im Innenministerium nicht angezweifelt wurde – durchaus mit dem Kommentar, man mische sich nicht in die Justiz ein –, der nun wegen Inkompetenz im Umgang mit der Pressefreiheit erst in seinen Ermittlungen gebremst und schließlich, nachdem er diesen Eingriff in die Justiz öffentlich moniert hatte, ganz in den Ruhestand entlassen wurde.

Nochmal von Anfang an: Der Blog Netzpolitik.org hat Dokumente zum geplanten Ausbau der Internetüberwachung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz veröffentlicht. Der Präsident des Verfassungsschutzes hat Anzeige wegen Landesverrat beim Generalbundesanwalt erhoben: Veröffentlichung von Staatsgeheimnissen, die die äußere Sicherheit der Bundesrepublik gefährdet. Der Bundesinnenminister, Vorgesetzter des Verfassungsschutzpräsidenten, will davon nichts gewusst haben. Der Bundesjustizminister, Vorgesetzter des Generalbundesanwalts, hingegen schon, er habe Bedenken geäußert. Irgendwann naturgemäß auch der Angeklagte von den Ermittlungen, der Blog geht damit an die Öffentlichkeit, die Presse greift den Eingriff in ihre ureigene Freiheit auf und es kommt von Seiten der Bundesregierung zum allgemeinen Schuld von sich Schieben. Köpfe rollen – worüber die Presse natürlich wieder dankend berichtet. Und während die Ermittlungen gegen die beiden Redakteure von Netzpolitik.org eingestellt werden, verliert der Normalbürger schon wieder das Interesse.

Dabei wurden viele der grundsätzlicheren Fragen nicht gestellt. Das will ich im Folgenden tun.

Wir brauchen eine Debatte über die Unabhängigkeit von Behörden.

Wenn sich der Generalbundesanwalt darüber beschwert, dass ein Eingriff des Justizministers in seine Arbeit ein unzulässiger Eingriff in die Justiz sei, merkt der kundige Jurist sofort: Der Generalbundesanwalt hat als Teil der Exekutive organisatorisch mit der Justiz gar nichts zu tun; und der Justizminister ist, mit seinem Ministerium als Fachaufsicht der Bundesanwaltschaft, durchaus weisungsbefugt. Auch wenn er das in den seltensten Fällen wirklich tut – auch hier wurde nicht gewiesen, sondern nur an der Richtigkeit des Vorgehens gezweifelt und zu sensiblem Umgang mit dem Thema aufgerufen. Und natürlich nach einem gestörten Vertrauensverhältnis der Generalbundesanwalt in den Ruhestand geschickt. Dass Staatsanwälte Teil der Exekutive sind, hat, ohne mich da jetzt im Detail darüber informiert zu haben, bestimmt gute Gründe. Wir sollten darüber nachdenken: Welche sind das? Was spricht vielleicht dagegen? Wie unabhängig soll ein Generalbundesanwalt sein, und wie unabhängig ist er es in Theorie und Praxis?

Ein weiteres Fachaufsichtsverhältnis besteht zwischen Bundesinnenministerium und Bundesamt für Verfassungsschutz – die, die Netzpolitik.org angezeigt haben. Wie viel der zuständige Bundesminister von der Anklage wusste, ist umstritten (und es wurde ja auch zumindest einmal die Unwahrheit gesagt). Wie viel Aufsicht liegt hier vor? Wie viel Aufsicht hätte stattfinden müssen? Diese Frage lässt sich auch auf den BND als anderen Geheimdienst und seine Fachaufsicht, das Bundeskanzleramt übertragen. Wie viel muss die Chefetage wissen? Darf sie sich, wie sie es momentan erfolgreich tut, aus kritischen Fällen wie Landesverratsanzeigen oder BND-Skandal erfolgreich heraushalten und hinter ihrer Unwissenheit verstecken? Eine Frage für die Verschwörungstheoretiker: Tut sie das vielleicht mit Absicht? Oder ist es so, dass sie vernünftigerweise auch wichtigeres zu tun hat und sich nicht persönlich um alles kümmern kann?

Wir brauchen eine Debatte über Geheimhaltung.

Wo der Haushalt einer Bundesbehörde zum Staatsgeheimnis erhoben wird, ist eine Debatte über Geheimhaltung nötig. Klar, ich kann verstehen, dass ein gewisses Maß an Geheimhaltung nötig ist. Ich gehöre nicht zu den Menschen, die Geheimdienste komplett verteufeln und abschaffen wollen, und die tragen schließlich das „geheim“ schon im Namen. Man kann geheime Überwachungsmaßnahmen gefährlicher Menschen nicht herausposaunen, das würde diese Maßnahmen unsinnig machen. Dennoch sollte eine Transparente Kontrolle der Gesamtheit der Maßnahmen möglich sein und nicht im geheimen stattfinden müssen. Warum tagt zum Beispiel das parlamentarische Kontrollgremium (PKG) zur Geheimdienstaufsicht nur fernab der Öffentlichkeit? Ich verstehe einzelne nicht öffentliche Sitzungen wie beim NSA-Untersuchungsausschuss – konkrete Maßnahmen wie gesagt dürfen auch unter Umständen geheim bleiben. Aber ist gibt es nicht auch die Möglichkeit zu öffentlicheren Debatten über das Thema auch im PKG? Ist es eine gute Maßnahme, dass seine Mitglieder nicht über den Inhalt der Sitzungen mit Dritten reden dürfen?

Ich kann auch verstehen, dass man in Verhandlungen zum Beispiel über TTIP seine Verhandlungsposition durch das komplette Offenlegen der eigenen Grenzen, wo man steht und wie weit man maximal gehen möchte, gravierend schwächt. (Außer, das machen nachher alle so. Dann hätten wir sehr schnell die für alle optimalen Ergebnisse. Nur stößt das, wie alle kooperativen Ansätze, gegen die Spieltheorie und ist ein klassisches Gefangenendilemma: Würden beide den offenen Ansatz wählen, wäre das Ergebnis optimal. Betrügt einer den anderen, ist das Ergebnis für den Lügner noch besser, für den Belogenen aber fatal. Also lügen beide, was zwar nicht optimal, für beide aber hinnehmbar ist.) Aber wie weit wollen wir da als Gesellschaft mit der Geheimhaltung gehen? Grundsätzlich haben wir ja eine demokratisch legitimierte Regierung, die sich um die Verhandlungen kümmert. Ist das Maß an Vertrauen, das wir in sie setzen dürfen, groß genug für diese Geheimhaltung? Oder ist es weltfremd und rückschrittlich, gegen diese Art der globalen Politik zu sein?

Ganz grundsätzlich ist das Problem des Verhältnisses Volk-Bundesregierung eines, dass die Wirtschaftswissenschaft als „Prinzipal-Agent-Theorie“ kennt: Wir, das Volk, sind der Prinzipal. Wir beauftragen die Regierung als unseren Agenten, um unter der Wahrung unserer politischen und Freiheitsrechte für uns politisch zu agieren und zum Beispiel über solche Verträge zu verhandeln. Dabei ist es für uns relativ uninteressant, was der Agent genau tut, solange das Ergebnis unseren Erwartungen entspricht. Jetzt haben aber nicht nur wir Erwartungen und wollen den Nutzen für uns maximieren, sondern eben auch die Regierung, die eigene, den unseren unter Umständen entgegengesetzte Ziele verfolgt: Machterhalt um jeden Preis wäre hier ein prominentes Beispiel, Skandale und für die Regierung negative Informationen sollten nicht an die Öffentlichkeit gelangen. (Wer jetzt sagt, sowas passiert nicht, sollte einen Blick auf die aktuelle Berichterstattung über die Türkei werfen: Dort wird der Regierung vorgeworfen, zum eigenen Machtstreben und Machterhalt gegen die demokratischen Interessen der Bevölkerung fast einen Krieg gegen eine (verbotene) Partei zu führen, um die Opposition zu schwächen und aus dem Parlament zu bringen.) Da die Regierung allerdings auf Grund ihrer Position und ihrer alltäglichen Arbeit an der ihr von uns zugeteilten Aufgabe einen sehr großen Wissensvorsprung vor uns hat (man spricht von „Informationsasymmetrie“), hat sie neben dem Motiv nun auch die Möglichkeit, zu dem Nachteil des Volks als Prinzipal zu handeln. So können Skandale vertuscht oder mit einer Hinhaltetaktik zumindest so lange hinausgezögert  werden, bis auch der letzte das Interesse verloren hat. Die Prinzipal-Agent-Theorie schlägt eine Lösungen für das Problem vor: Neben geeigneter Auswahl der Agenten (die wir im Grunde durch Wahlen ja schon haben sollten) geht es dabei um ein Anreizsystem für den Agenten, im Sinne des Prinzipals zu handeln, und verschiedene Formen der Kontrolle, um den Wissensunterschied auszugleichen.

Auf dieser Basis müsste also gefragt werden: Welche Anreizsysteme gibt es für die Regierung, in unserem Interesse zu handeln, das z.B. neben guten Vertragsabschlüssen und Sicherheit vor Terroristen auch unsere demokratischen und unsere Freiheitsrechte umfasst? Reichen die aus? Welche neuen Systeme sind denkbar? Außerdem: Wie wird die Kontrolle momentan gehandhabt? Reicht das aus? Wie könnte noch kontrolliert werden?

Oder wird schon zu viel kontrolliert und vor allem illegal veröffentlicht, was wiederum allem, was wir durch Geheimhaltung an positiven Effekten aufbauen, schadet? Letztendlich ist die große Frage: Was muss wie geheim sein?

Wir brauchen eine Debatte über Presse im 21. Jahrhundert.

Wie man leicht erkennen kann, stammt der Begriff der „Presse“ noch aus Zeiten, in denen Journalisten ihre Erzeugnisse nur in der in Papier gegossenen textuellen Form der Zeitung veröffentlichen konnten. Seitdem hat sich viel getan: Zuerst haben wir durch den Rundfunk eine Ausweitung des Journalismus auf Ton und Bewegtbild erlebt, die trotz ihrer Ferne zum technischen Werkzeug der „Presse“ auch irgendwie unter die „Pressefreiheit“ fallen, die um die „Rundfunkfreiheit“ erweitert wurde. Mit dem Internet kommt eine neue Klasse von Kleinstjournalisten im Selbstverlag dazu: Blogger. Und da wird es dann schnell unscharf: Ist im Social Web, wo jeder Nutzer in Sekunden einen Beitrag verfassen kann, jeder ein Journalist? Bin ich mit meinem in vielen Teilen auch privatem Blog ein Journalist? Bin ich das überhaupt, wenn ich für den Neologismus schreibe?

Artikel 5 des Grundgesetzes unterscheidet hier nicht wirklich scharf zwischen Meinungs-, Presse- und Rundfunkfreiheit. Das Bundesverfassungsgericht wurde da in seinem Urteil zur Spiegel-Affäre von 1966, dem wie Netzpolitik.org Landesverrat vorgeworfen wurde, konkreter: „Eine freie, nicht von der öffentlichen Gewalt gelenkte, keiner Zensur unterworfene Presse ist ein Wesenselement des freiheitlichen Staates; insbesondere ist eine freie, regelmäßig erscheinende politische Presse für die moderne Demokratie unentbehrlich. […]Es gehört danach zu den legitimen Aufgaben der Presse, die grundsätzliche Verteidigungskonzeption einer Regierung […] und die richtige Verwendung der für militärische Zwecke bereitgestellten Haushaltsmittel zu erörtern und die Öffentlichkeit über diese Fragen und die zu ihrer Beurteilung wesentlichen Sachverhalte zu informieren.“ Natürlich wird hier konkret Bezug auf die damalige Berichterstattung des Spiegels zur Bundeswehr genommen, aber der Grundgedanke ist klar: Das Thema ist auf grundsätzliche Art von Relevanz für die öffentliche Debatte, also hat die Presse sogar die Aufgabe geheime Dokumente zu veröffentlichen – von normalen Bürgern wird hier nicht gesprochen, sie haben dieses Recht nicht.

Für den aktuellen Fall könnte man also mutmaßen: Hätte irgendjemand zum Beispiel aus dem Verfassungsschutz die geheimen Dokumente selbst veröffentlicht (zum Beispiel öffentlich auf Facebook gepostet oder sich auf der re:publica, einer Konferenz rund um die digitale Gesellschaft, im Rahmen eines Vortrags laut vorgelesen), hätte man ihn wahrscheinlich entlassen und erfolgreich wegen so etwas wie Geheimnisverrat ins Gefängnis gebracht. Warum dürfen Journalisten die gleichen Dokumente, die doch genauso geheim sind, die Dokumente dann veröffentlichen? Auch umgekehrt wird ein Schuh draus: Warum dürfen Privatleute so etwas nicht? In den USA gibt es zumindest auf dem Papier Whistleblowerschutz, der Maßnahmen einer Regierungsorganisation gegen jemanden, der Missstände in dieser Organisation publik gemacht hat, verbietet.

Im Kontext „Presse oder nicht“ hat es also keine geringe Bedeutung, wenn Lorenz Hemicker  den Bloggern von Netzpolitik.org in der FAZ subtil vorwirft, gar keine Journalisten zu sein, weil sie nicht neutral genug berichten wöllten, sondern eine eigene politische Agenda verfolgen. Wie starke Meinungen darf Presse dann verbreiten? Wie neutral muss sie sein? Und gehen wir mal von vollkommener Neutralität aus, man stellt nur die unterschiedlichen Standpunkte dar: Wie viel Raum räumt man den verschiedenen Positionen ein? Allen (auch den Verschwörungstheoretikern, die glauben, die Bundesrepublik sei in Wahrheit eine GmbH) gleich viel? Oder verteilt man die Anteile proportional zum Anteil der Bevölkerung, die diese Position vertreten? George Orwell wird das Zitat zugeschrieben, „Journalismus ist etwas zu veröffentlichen, was andere nicht wollen, dass es veröffentlicht wird.“ Sollte man also nicht irgendwie das Gegenteil tun und Anteile so verteilen, dass gerade die Meinung mit den wenigsten Anhängern den größten Stellenwert eingeräumt bekommt? Egal wie neutral man versucht zu sein, allein dadurch dass man entscheidet, wer wie viel zu sagen bekommt, verliert man seine Neutralität. Und die Entscheidung von sich wegzudrücken und zu sagen „Wenn wir zu Position A einfach mehr Material haben, dass besser aufbereitet ist als das von Position B, dann kriegt diese auch logischerweise mehr Text“ kann auch nicht das Gelbe vom Ei sein.

Die „Aktivisten von Netzpolitik.org“ sind auf jeden Fall (wie sicher viele andere Menschen weltweit auch) davon überzeugt, „das Richtige“ zu tun, was immer das im Einzelfall bedeutet und wie man das objektiv verifizieren kann. Für Netzpolitik.org ist „das Richtige“ vielleicht, die Einhaltung der im Grundgesetz festgelegten Grundrechte durch kritische Berichterstattung sicherzustellen, mit Fokus auf das Thema Internet. Lässt man das Internet weg, ist das sicherlich auch irgendwo „Agenda“ der FAZ – schließlich verbreitet auch die nichts, was grob verfassungswidrig wäre. Denn natürlich hat auch die FAZ irgendwo einen moralischen Anker, wenngleich der wahrscheinlich weniger links ist als der von Netzpolitik.org.

Dabei darf auf keinen Fall vergessen werden, dass eine Anpassung des Grundgesetzes genauso möglich ist wie die von EU-Verträgen über das Verbot von Schuldenschnitten zum Beispiel für Griechenland (auch wenn unsere Regierung momentan das eine wie das andere nicht tut und sich damit begnügt, ersteres zu überschreiten statt zu ändern, dann dafür von Verfassungsrichtern gerügt zu werden, um daraufhin laut über eine Einschränkung deren Macht nachzudenken). Beide sind wie jedes Gesetz Ausdruck eines ganz bestimmten politischen Willens – wenn auch schwerer zu ändern als normale Gesetze.

Das Grundgesetz kann also auch nicht immer absolutes Maß der Dinge sein – aber was dann? Auch die Annahme, dass ein Mittelweg zwischen zwei (in unserem Fall politischen) Extremen die richtige Lösung ist, ist falsch und sogar ein anerkannter logischer Fehlschluss.

Aber muss man denn immer vollends neutral sein? Das Bundesverfassungsgericht hat ebenfalls im Spiegel-Urteil gesagt: „[Die Presse] nimmt selbst dazu Stellung und wirkt damit als orientierende Kraft in der öffentlichen Auseinandersetzung.“ Aha, Presse darf also doch eine Meinung vertreten und soll es sogar. Wohlgemerkt muss sie nicht unbedingt das komplette Meinungsspektrum abbilden, sie ist nur eine orientierende Kraft von vielen in einer öffentlichen Debatte.

Das ist meiner Meinung nach das einzige wirklich Gute an Talkshows: Die Gäste repräsentieren unterschiedliche Meinungen einer Debatte klar und deutlich auf – als Zuschauer lässt man sich diese Meinungen erklären und gegeneinander behaupten, und was einem am Ende am besten gefällt, macht man zu seiner eigenen Meinung – oder man wählt eine Zwischenmeinung.

Als Journalist muss man professionell dagegen sein, um kritisch über ein Thema zu berichten. Das haben zumindest viele Journalisten am Interview YouTubers LeFloid mit Bundeskanzlerin Angela Merkel vor kurzem bemängelt, dass er eben offen auf einer persönlichen Ebene zustimmend war.

Aus den letzten Absätzen ergibt sich die Frage: Muss Presse die Meinung vertreten, die sonst nicht zu Gehör käme?

Wir brauchen eine Debatte.

Zu guter Letzt möchte ich noch ein Thema anschneiden, dass das Transparenzthema auf die Presse überträgt. Journalismus ist ab einer gewissen Größe immer irgendwo mit Kosten verbunden. Wenn also jemand die (neutrale) Meinung aus einem journalistischen Erzeugnis einholt, muss er sich immer fragen, wer diese Kosten bezahlt und wie viel Einfluss er damit auf den Inhalt hat. Private Financiers? Werbepartner? Ist man das vielleicht selbst – Wer würde schon eine Zeitung kaufen, in der (zu politischen Themen) nur steht, alles sei soweit in Ordnung, man könne sich wieder schlafen legen?

Alles in allem lässt sich also sagen: Wir brauchen mehr grundsätzliche Debatten. Debatten, die sich nicht auf technische Detailfragen beschränken wie „Welche Geheimhaltungsstufe hätte dieses Dokument haben dürfen?“, „Hat der Generalbundesanwalt in diesem Fall richtig gehandelt?“ oder auch „Sollen eingetragene Lebenspartnerschaften auch vom Ehegattensplitting Gebrauch machen dürfen?“. Die Welt hat und wird sich verändern, und obwohl die Antworten auf alle dieser grundsätzlichen Fragen vielleicht nicht kompliziert, aber immerhin sehr schwer sind, müssen wir dennoch versuchen, sie zu finden. Diskutiert also!


Wer eine etwas rechtlich korrektere Sicht auf das Thema sucht, dem sei noch die Kolumne des Bundesrichters Thomas Fischer auf Zeit Online empfohlen: „Netzpolitik.org: Ein Abgrund von Landesverrat“


Titelbild: Andi Weiland (CC BY 2.0)
Ebenfalls erschienen im Neologismus 15-08

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